GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EXTRA-KARTE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EXTRA-KARTE

1. Die EXTRA-Treuekarte gilt in allen Metzgereien mit dem RENMANS-Zeichen.

2. Die EXTRA-Karte wird ohne Kaufverpflichtung kostenlos für alle Erwachsenen ab 18 Jahre ausgestellt. Die Kunden werden gebeten, zur Anmeldung ein persönliches Online-Konto auf www.renmans.be anzulegen. Liegt dieses nicht vor, so behalten sich die RENMANS-Metzgereien das Recht vor, den Antrag nicht zu bearbeiten. Der Karteninhaber der EXTRA-Karte verpflichtet sich, jede Änderung der gespeicherten Angaben und insbesondere der Postanschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Personenbezogene Kundendaten werden von RENMANS in keinem Fall an Dritte weitergegeben.
Diese Daten werden ausschliesslich für die Kommunikation zwischen Renmans und den Kunden sowie zur Übermittlung von Werbeangeboten genutzt.

Die Kunden haben zudem jederzeit die Möglichkeit, den Newsletter abzubestellen und/oder Renmans mitzuteilen, dass sie keine persönlichen Angebote mehr wünschen.  Hierzu genügt es, das entsprechende Häkchen im persönlichen Kundenkonto zu entfernen.

Darüber hinaus können Kunden Renmans jederzeit den Wunsch mitteilen, die Extra-Karte nicht länger zu nutzen. Sämtliche personenbezogene Daten und Dateien bezüglich der Extra-Karte werden daraufhin von Renmans gelöscht.  Hierzu genügt eine entsprechende Anfrage im Abschnitt «Kontakt» der Website www.renmans.be.

3. Die Extra-Karte ist persönlich, nicht übertragbar, und kann nicht zusammen mit anderen EXTRA-Karten, die eine andere Nummer haben, benutzt werden. Sie kann auf eine natürliche oder juristische Person ausgestellt werden.

4. Die EXTRA-Karte kann keinesfalls als Kredit- oder Garantiekarte eingesetzt werden.

5. Die EXTRA-Karte ist Eigentum der RENMANS-Metzgereien, mit Hauptsitz in 7030 MONS, Place de Saint-Symphorien 2. Die Metzgereien RENMANS behalten sich das Recht vor, die Ausgabe der Karten oder die Treueaktion der «EXTRA-Karte» einzustellen, wobei die Mitglieder eine Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Punkte erhalten.

6. Um die Vorteile der Karte nutzen zu können, muss die EXTRA-Karte vor Abschluss des getätigten Einkaufs vorgelegt werden.

7. Die Vorteile der EXTRA-Karte bestehen konkret in Punkten, die dem jeweiligen Einkaufswert entsprechen und nach den in den Geschäften gemachten Ankündigungen vergeben werden.

8. Der Gegenwert dieser Punkte berechnet sich wie folgt: Jeder Punkt hat einen Wert von € 0,01 und wird bei einem Einkaufswert von € 4,00 erteilt. Der Gesamtwert wird durch einen Geschenkgutschein in Höhe von € 4,00 bei der Mitgliedsmetzgerei vergütet. Der Geschenkgutschein hat eine Gültigkeit von 3 Monaten und kann bei Einkäufen in einer Renmans-Metzgerei nur gegen Vorlage der EXTRA-Karte eingelöst werden. Die RENMANS-Metzgereien behalten sich das Recht vor, jederzeit den Einzelpunktwert sowie den Gesamtgegenwert des Geschenkgutscheins zu verändern. Eine Barauszahlung kann nicht erfolgen.

9. Im Falle einer Nichtverwendung der EXTRA-Karte über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren kann diese gelöscht werden. Die bis dahin erlangten Vorteilspunkte verfallen. Um später erneut von den Vorteilen einer Extra-Karte zu profitieren, muss in einer Metzgerei eine neue Karte beantragt werden und auf www.renmans.be eine Neuanmeldung erfolgen.

10. Im Falle des Verlustes oder Diebstahls der EXTRA-Karte kann durch Ausfüllen des Formulars in einer der RENMANS-Metzgereien eine neue Karte ausgestellt oder das Formular auf der Website www.renmans.be heruntergeladen werden.

11. Die RENMANS-Metzgereien behalten sich das Recht vor, im Falle missbräuchlicher Nutzung des Systems und ungeachtet gesetzlicher weiterer Folgen jede EXTRA-Karte zu entwerten. Im Falle einer Kontrolle ist ein entsprechendes Ausweisdokument vorzulegen.

12. Bei Problemen mit der Kartennutzung kann der Inhaber der EXTRA-Karte die kostenfreie Nummer 00 800 1900 2000 anrufen oder sich schriftlich an das Centre RENMANS wenden: Dies kann über die Website www.renmans.be oder per Post an Centre RENMANS, Place de Saint-Symphorien 2, 7030 MONS erfolgen. Dort wird man versuchen, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen, ohne dass sich hieraus Schadensersatzansprüche ergeben würden.

Sollte der Inhaber einer EXTRA-Karte der Meinung sein, dass seine Privatsphäre durch Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen des Extra-Treueprogramms von Renmans verletzt wurde, hat er die Möglichkeit, Beschwerde bei der Belgischen Datenschutzkommission einzulegen.

13. Der Verwalter der Datenbank für die EXTRA-Karte ist S.A. BRABHOLD, Place de Saint-Symphorien 2, 7030 MONS.

14. Die RENMANS-Metzgereien behalten sich das Recht zur Abänderung der vorliegenden allgemeinen Bedingungen vor, wobei sich für die Mitglieder daraus keine Rechte auf Schadensersatz ergeben. Werden die neuen Bedingungen nicht akzeptiert, kann das Mitglied Renmans formlos die Beendigung seiner Mitgliedschaft mitteilen.

Jede Verwendung der EXTRA-Karte unterliegt den vorliegenden Regelungen und dem belgischen Recht. Im Falle eines Rechtsstreits liegt die Zuständigkeit bei den belgischen Gerichten in Brüssel.